Teilnahmebedingung an Freizeiten

 

Der Veranstalter der Skifreizeiten/Skikurse ist die (Gemeinschaft der Teilnehmer. Der Ski-Club Leimen e.V. ist nur uneigennütziger Organisator und Vermittler der Quartiere/Busfahrt und sonstigen Leistungen! Der Ski-Club handelt für die Gemeinschaft der Teilnehmer und vertritt diese. Sollte sich ein Überschuss ergeben so wird ausdrücklich auf eine Rückerstattung verzichtet und der Betrag der Jugendarbeit im Ski-Club zur Verfügung gestellt. Nachstehende allgemeine Reisebedingungen werden durch die schriftliche Reiseanmeldung als verbindlich anerkannt.

 

Anmeldung:

An den Freizeiten und Kursen können neben den Mitgliedern auch Gäste teilnehmen. Mitglieder erhalten einen Bonus -siehe Ausschreibung- Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich an die Kursleitung zu richten. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Bei der Abmeldung von Minderjährigen versichert der Unterzeichnende Erziehungsberechtigte, dass das Einverständnis des weiteren Erziehungsberechtigten gegeben ist bzw. alleiniges Erziehungsrecht besteht. Mit der Anmeldung erfolgt die Aufnahme in die Gemeinschaft der Teilnehmer. Die Mitnahme von Tieren bedarf der Bestätigung durch den Ski-Club.

 

Ausweißpapiere:

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Werden Teilnehmer beim Grenzübertritt zurückgewiesen. So gehen die Reisekosten und die der Gemeinschaft der Teilnehmer entstehenden Ausfallkosten zu Lasten des Teilnehmers.

 

Haftung:

Eine Haftung bei Verlusten. Beschädigungen, Unglücksfällen. Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten wird nicht übernommen Dies gilt auch bei allen Transporten der jeweiligen. Verkehrs- und Liftunternehmungen und deren daraus evtl. Entstehenden Folgen. Welche zu Reklamationen Anlass geben könnten. Für Diebstahl jeglicher Art kommen wir grundsätzlich nicht auf. Die Teilnahme an Freizeiten. Kursen und allen damit verbundenen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Es wird besonders darauf hingewiesen. dass weder die Gemeinschaft der Teilnehmer. Kursleiter, Skilehrer oder Betreuer eine Haftung irgendwelcher Art übernehmen.

 

Jugendordnung:

Alle Teilnehmer verpflichten sich. Den Anweisungen der Skilehrer bzw. Betreuer Folge zu leisten, sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen ist die Kursleitung berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kursbetrages oder eines Teils desselben besteht in diesem Falle nicht. Alle evtl. Dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters grundsätzlich muss jeder Teilnehmer bereit sein. Mit Kameradschaft und Hilfsbereitschaft zum Gelingen der gemeinsamen Freizeit beizutragen. Auf die Rückseite der Anmeldung wird verwiesen.

 

Leistungen:

Der angegebene Kursbetrag umfasst alle in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Dieser Betrag ist knapp kalkuliert, so dass eine Erhöhung des Betrages durch Änderung des Wechselkurses zu Lasten des Teilnehmers möglich ist. Bei der Vermittlung von Reisen anderer Veranstalter bestimmt sich der Leistungsumfang nach deren Ausschreibungen und Geschäftsbedingungen.

 

Programmänderung:

Programmänderungen hinsichtlich des Ferienziels, der Unterkunft und Gestaltung sowie Absage der Freizeit/des Skikurses müssen wir uns vorbehalten. Im Fall einer Absage sind wir nur zur Rückerstattung des geleisteten Kursbetrages verpflichtet. Ein durch Schneemangel bedingter Kursausfall der Skischule wird möglichst nachgeholt. Sollte anhaltender Schneemangel über einen längeren Zeitraum oder höhere Gewalt eine vorzeitige Beendigung der Freizeiten/Kurse hervorrufen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung evtl. entstandener Kosten und Kursgebühren.

 

Mitwirkungspflicht:

Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer zur Mitwirkung bei der Behebung und sofortigen Anzeige des Schadens beim jeweiligen Kursleiter verpflichtet. Evtl. Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende beim Ski-Club schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Veranstaltung verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Reiseende.

 

Leistungen:

Der angegebene Kursbetrag umfasst alle in der Ausschreibung auf aufgeführten Leistungen. Dieser Betrag ist knapp kalkuliert, so dass eine Erhöhung des Betrages durch Änderung des Wechselkurses zu Lasten des Teilnehmers möglich ist. Bei der Vermittlung von Reisen anderer Veranstalter bestimmt sich der Leistungsumfang nach deren Ausschreibungen und Geschäftsbedingungen.

 

Rücktrittsrecht der Veranstaltung:

Wird bei einer Ausfahrt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist der Ski-Club berechtigt, eine Busreise in eine Pkw-Reise umzuwandeln oder die Reise ganz oder Teile davon kurzfristig abzusagen Bei der Absage der gesamten Reise ist der SC verpflichtet, den Reisepreis unverzüglich zurückzuzahlen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Rücktritt der Teilnehmer:

Bei einem Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn wird eine Gebühr von Euro 20,00 erhoben. Unabhängig vom Grund der Absage müssen bei einem Rücktritt innerhalb der 21 Tagesfrist außer dieser Gebühr die evtl. entstehenden Kosten getragen werden, wenn der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann. Abmeldungen können nur schriftlich an den Kursleiter erfolgen. Bei Wochenend- und Tageskursen wird bei Rücktritt eine Gebühr von Euro 10,00 einbehalten.

 

Belegung:

Einzelreisende, die kein Einzelzimmer buchen, werden mit weiteren Personen zusammengelegt. Sollten keine weiteren gleichwertigen Buchungen vorliegen, so kann der Einzelreisende auch in ein Einzel-/Doppelzimmer gelegt werden. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Selbstfahrer:

Teilnehmer die mit dem Privat- Pkw fahren oder zum Freizeit- oder Kursort gebracht oder abgeholt werden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten. Der Kursleitung ist in jedem Falle die Selbstfahrt mitzuteilen.

 

Versicherungen:

Alle Teilnehmer müssen eine Haftpflicht- und Krankenversicherung haben. Der zusätzliche Abschluss einer DSV -Versicherung oder Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

 

Zahlung:

Bei Anmeldung per Scheck über den Gesamtbetrag an die Kursleitung. Die Reservierung erfolgt erst nach Eingang der schriftlichen Anmeldung und der Vorlage des Schecks. Wird bei einer Ausfahrt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist der Ski-Club berechtigt, eine Busreise in eine Pkw-Reise umzuwandeln oder die Reise ganz oder Teile davon kurzfristig abzusagen. Bei der Absage der gesamten Reise ist der SC verpflichtet, den Reisepreis unverzüglich zurückzuzahlen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.